Stand 07/2011
1. Geltung (o. Allgemeines)
Nachstehende Bedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen aus der Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen (im folgenden Käufer) und uns (im folgenden Verkäufer). Abweichende Abreden sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Abweichende Bedingungen des Käufers verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht nochmals ausdrücklich widersprechen.
2. Angebote, Preise
Unsere Angebotspreise sind Nettopreise zuzügl. Mwst. Sie sind freibleibend. Bestellungen des Käufers können wir binnen 10 Tagen annehmen. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Eine Lieferung ersetzt eine schriftliche Bestätigung.
3. Lieferung
a) Liefertermine oder Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Bei höherer Gewalt oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, wie Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Verspätung oder das Ausbleiben von Zulieferungen ect. tritt Lieferverzug nicht ein.
b) Auch nach Ablauf der Lieferfrist hat der Käufer schriftlich zu mahnen und uns eine angemessene Nachfrist zur Lieferung zu setzen.
c) Nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist kann der Käufer Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
d) Teillieferungen sind zulässig.
e) Geringfügige Abweichungen der einzelnen Waren (z. B. im Farbton oder aufgrund leichter konstruktiver Veränderungen), die die Tauglichkeit der Ware nicht beeinträchtigen, berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
4. Zahlungsbedingungen
a) Zahlungen sind ohne Abzug innerhalb von 8 Tagen fällig.
b) Verzugszinsen werden in Höhe von 7,5% über dem jeweiligen Basiszinssatz vom Fälligkeitstag der Rechnung ab berechnet. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten, dem Käufer der Nachweis eines geringeren Verzugsschadens.
c) Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige Wechsel zahlungshalber an. Diskont- und Bankspesen gehen zu Lasten des Käufers. Der Verkäufer übernimmt keine Gewähr für richtiges Vorlegen und Protesterhebung.
d) Die Zahlung mit Scheck oder Wechsel wird erst bei Einlösung anerkannt. e) Die Aufrechnung von etwaigen vom Verkäufer bestrittenen Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft, solange diese nicht rechtskräftig festgestellt sind. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen nichtanerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen, sofern diese Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
5. Versand, Gefahrenübergang
a) Alle Sendungen reisen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Versandort und Versandweg werden vom Verkäufer gewählt. Wünsche des Käufers werden berücksichtigt, dadurch bedingte Mehrkosten gehen zu Lasten des Käufers.
b) Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
6. Mängelrügen, Gewährleistung für Warenlieferungen
a) Der Käufer hat die in Empfang genommene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu prüfen.
b) Offensichtliche Mängel hat er innerhalb 14 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen.
c) Später erkennbare Mängel sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen. d) Bei berechtigter Beanstandung erfolgt Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Sofern Nachbesserung oder Ersatzlieferung in angemessener Frist nicht möglich ist, so steht dem Käufer zu, Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
e) Soweit ein Mangel auf einen vom Käufer vorgenommenen unsachgemäßen Eingriff beruht, ist der Verkäufer nicht gewährleistungspflichtig.
f) Fehlt der verkauften Ware zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges eine zugesicherte Eigenschaft, so steht dem Käufer ein Rücktrittsrecht zu. Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann er nur verlangen, soweit die Zusicherung den Zweck verfolgt, ihn hiergegen abzusichern.
g) Eine Haftung für Gängigkeit von Maschinen wird nur übernommen, wenn die vom Verkäufer empfohlenen Verbrauchsmaterialien verwendet werden.
h) Bei Gebrauchtgeräten wird keine Garantie oder Gewährleistung übernommen.
7. Gewährleistung für Dienstleistungen und Reparaturen
a) Wir haften für Datenverluste des Käufers nicht, wenn dieser vor unserem Technikereinsatz keine ordnungsgemäße Datensicherung durchgeführt hat. Diese darf nicht älter als 2 Tage sein.
b) Fehlersuchzeiten werden dem Kunden auch dann berechnet, wenn der vom Kunden behauptete Fehler nicht festgestellt wird oder die Reparatur nicht ausgeführt werden kann, weil ein Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen ist.
c) Die Gewährleistung für Reparaturen und Dienstleistungen beträgt 6 Monate. Vom Kunden festgestellte Fehler oder Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
d) Macht der Kunde Gewährleistungsansprüche geltend und stellt sich heraus, daß der beanstandete Fehler auf eine andere neue Ursache zurückzuführen ist, wird der erneute Aufwand dem Kunden berechnet.
8. Haftungsbregrenzung
Wir haften im Falle leichter und mittlerer Fahrlässigkeit bei Datenverlusten unter den Voraussetzungen von Ziffer 7. a) überhaupt nicht. Im Übrigen wird von uns für leichte und mittlere Fahrlässigkeit pro Schadensfall nur bis zu einem Betrag von € 25.564,-- gehaftet, gleichgültig, ob die Schadensersatzansprüche auf Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsabschluß oder auf unerlaubter Handlung beruhen.
9. Eigentumsvorbehalt
a) Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht auf den Käufer, soweit er Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, erst über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung getilgt hat. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für die Saldoforderung des Verkäufers.
b) Bei Verarbeitung mit anderen nicht dem Verkäufer gehörenden Waren durch den Käufer, steht dem Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu der neu entstandenen Sache zur Zeit der Verarbeitung zu. Für die neue Sache gilt sonst das gleiche wie bei der Vorbehaltsware.
c) Im Falle der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt die daraus für den Käufer entstehenden Forderungen an den Vekäufer abgetreten. Diese Abtretung soll auch dann gelten, wenn die Vorbehaltsware vorher durch den Käufer be- oder verarbeitet worden ist oder wenn sie an mehrere Abnehmer weiterveräußert wird. Die abgetretene Forderung dient zur Sicherung in Höhe des Rechnungswertes der jeweils veräußerten Ware.
d) Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware ist vom Käufer gegen alle Risiken zu versichern und sachgemäß zu lagern.
10. Abnahmeverzug des Käufers
Verweigert der Käufer unberechtigt die Vertragserfüllung, ist der Verkäufer berechtigt, dem Käufer eine Nachfrist zur Vertragserfüllung zu setzen und im Falle erfolglosen Fristablaufes Schadensersatz geltend zu machen oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Verkäufer ist berechtigt, pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 15 % der Bruttovertragssumme zu verlangen. Dem Käufer ist es unbenommen, den Nachweis zu führen, daß dem Verkäufer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen), sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Steißlingen.
12. Teilwirksamkeit
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, so besteht Einigkeit darüber, daß eine ihr am nächsten kommende Regelung als vereinbart gilt und daß vorstehende Bedingungen im übrigen unverändert bleiben.
Steißlingen im Juni 2006